- bescheinigen
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be|schei|ni|gen [bə'ʃai̮nɪgn̩] <tr.; hat:schriftlich bestätigen:den Empfang des Geldes bescheinigen.* * *
be|schei|ni|gen 〈V. tr.; hat〉 schriftlich bestätigen, bezeugen ● den Empfang eines Briefes, einer Sendung \bescheinigen* * *
be|schei|ni|gen <sw. V.; hat [im 17. Jh. = offenbaren, beweisen, zu ↑ Schein in der Bed. »beweisende Urkunde«]:schriftlich bestätigen:den Empfang des Geldes b.;sich die Überstunden b. lassen;unterschrieben und bescheinigt;Ü ihr wurde in zahlreichen Lobreden eine gute Leistung bescheinigt.* * *
be|schei|ni|gen <sw. V.; hat [im 17. Jh. = offenbaren, beweisen, zu ↑Schein in der Bed. „beweisende Urkunde“]: schriftlich bestätigen: den Empfang des Geldes b.; sich die Überstunden b. lassen; unterschrieben und bescheinigt; Ü Wie berichtet, hatte ein Gerichtspsychiater dem Beschuldigten Schizophrenie, religiösen Wahn, Paranoia und Halluzinationen bescheinigt (zugesprochen; Tagesspiegel 13. 10. 98, 10); ihr wurde eine gute Leistung bescheinigt.
Universal-Lexikon. 2012.