bescheinigen

bescheinigen

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be|schei|ni|gen [bə'ʃai̮nɪgn̩] <tr.; hat:
schriftlich bestätigen:
den Empfang des Geldes bescheinigen.
Syn.: beglaubigen, quittieren.

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be|schei|ni|gen 〈V. tr.; hatschriftlich bestätigen, bezeugen ● den Empfang eines Briefes, einer Sendung \bescheinigen

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be|schei|ni|gen <sw. V.; hat [im 17. Jh. = offenbaren, beweisen, zu Schein in der Bed. »beweisende Urkunde«]:
schriftlich bestätigen:
den Empfang des Geldes b.;
sich die Überstunden b. lassen;
unterschrieben und bescheinigt;
Ü ihr wurde in zahlreichen Lobreden eine gute Leistung bescheinigt.

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be|schei|ni|gen <sw. V.; hat [im 17. Jh. = offenbaren, beweisen, zu ↑Schein in der Bed. „beweisende Urkunde“]: schriftlich bestätigen: den Empfang des Geldes b.; sich die Überstunden b. lassen; unterschrieben und bescheinigt; Ü Wie berichtet, hatte ein Gerichtspsychiater dem Beschuldigten Schizophrenie, religiösen Wahn, Paranoia und Halluzinationen bescheinigt (zugesprochen; Tagesspiegel 13. 10. 98, 10); ihr wurde eine gute Leistung bescheinigt.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • beglaubigen — bescheinigen, bestätigen, bezeugen; (bildungsspr.): authentifizieren, verifizieren, zertifizieren; (österr., sonst veraltet): vidieren; (bes. Dipl.): akkreditieren; (Rechtsspr.): legalisieren. * * *… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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